Althelfer

Auf 60 Jahre hat das THW das Alter festgelegt, in dem aktive Helferinnen und Helfer oder Reservehelferinnen und -helfer aus den Einheiten ausscheiden müssen.

Auf Antrag können sie jedoch Althelferin oder Althelfer werden. Sie können nur noch mit ihrem Einverständnis zur Technischen Hilfe herangezogen werden. Sie nehmen nicht mehr an den regelmäßigen Dienstveranstaltungen, sehr wohl aber an den gesellig-kameradschaftlichen Zusammenkünften teil.

In den Ortsverbanden (OV) sind heute Althelfer eine wichtige Stütze des OV-Lebens. Auch für sie gilt: Auf die in einem langen Dienst- und Berufsleben erlangten Erfahrungen und Beziehungen kann und will das THW nicht verzichten. Schließlich ist jede Organisation nur so gut wie ihre jeweiligen Mitglieder.

Übrigens müssen Sie nicht erst 60 Jahre alt werden, um Althelferin bzw. Althelfer zu werden. Viele ehemalige Helfer, deren Zeit nicht ausreicht, sich andauernd für ihren Ortsverband zu engagieren machen sich als sogenannte Althelfer immer dann nützlich, wenn ihr Know-how gefragt ist.

Letzte Änderung: 05.10.2009